Schlüsselnotdienst

Schindler & Wilke

24/7-Schlüsselnotdienst

Tel. 0160 - 44 68 326

Geschäftsbedingungen für Notöffnungen

Legitimation bei Tür,- Fenster- und Objektöffnungen:

Der Monteur ist berechtigt, vom Kunden vor Ort einen Nachweis über die Berechtigung zur Öffnung des Objekts zu verlangen. Dieser kann durch ein amtliches Ausweisdokument mit Adressangabe erfolgen. Ist die Legitimation nicht möglich, ist der Monteur berechtigt, die Öffnung des Objekts zu verweigern oder Zeugen hinzuzuziehen

Haftung bei Notöffnungen:

Der Kunde wird darüber informiert, dass es bei Notöffnungen zu Folgeschäden an dem zu öffnenden Objekt kommen kann. Eine Haftung für entstandene Schäden, die durch die Öffnungstätigkeit entstanden sind, wird generell ausgeschlossen, sofern der Monteur nicht nachweislich vorsätzlich gehandelt hat. Ist ein zu öffnendes Objekt abgeschlossen, zusätzlich gesichert oder lässt sich nicht zerstörungsfrei öffnen, wird es auf Wunsch des Kunden auch gewaltsam geöffnet. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche jeder Art, da er dieser Öffnungsmethode ausdrücklich zugestimmt hat. Erklärt der Kunde ausdrücklich, der Haftungsklausel zu widersprechen, ist der Monteur verpflichtet, die Notöffnung zu unterlassen.

Zahlungsbedingungen:

Die Bezahlung per Rechnung erfolgt ausschließlich durch den Auftragsgeber! Für den Fall, dass es wegen einer fehlgeschlagenen Legitimationsprüfung, dem ausdrücklichen Widerspruch des Kunden zur Haftungsklausel oder einer sonstigen vom Kunden zu vertretenen Nichtausführung des Auftrags trotz bereits erfolgter Anfahrt kommt, werden dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten für diesen Einsatz in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt:

Die eingebaute Ware (z.B. Schließzylinder) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.

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